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SWK 27, 20. September 2011, Seite 103

Ist es sinnvoll, dass öffentliche Institutionen "Gewinne" ausweisen?

Kritische Anmerkungen zur Terminologie in Jahresabschlüssen öffentlicher Einrichtungen

Reinbert Schauer

Vielen aus öffentlichen Haushalten ausgegliederten Institutionen (z. B. staatlichen Universitäten) und Selbstverwaltungskörpern (z. B. Kammern) ist eine Rechnungslegung vorgeschrieben, die sich weitgehend an den Rechnungslegungsvorschriften des UGB (insbesondere §§ 224 und 231 UGB) zu orientieren hat. Den Gliederungsvorschriften für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung folgend ist ein jährlicher Bilanzgewinn oder Bilanzverlust als Maßgröße für den wirtschaftlichen Erfolg in einer Rechnungsperiode auszuweisen. Dabei wird übersehen, dass der Begriff "Gewinn" (oder "Verlust") nur für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Organisationen passend ist, hingegen bei bedarfswirtschaftlich ausgerichteten Organisationen (und das sind die erwähnten öffentlichen Institutionen) keine Berechtigung hat.

1. Erwerbs- und bedarfswirtschaftlich ausgerichtete Organisationen

Bei den wirtschaftlichen Aktivitäten von Organisationen ist grundsätzlich zwischen einer erwerbswirtschaftlichen und einer bedarfswirtschaftlichen Orientierung zu unterscheiden.

Bei der erwerbswirtschaftlichen Orientierung steht das Rentabilitätsstreben im Vordergrund; durch das Ausnützen von Marktchancen und unter Bedachtnahme auf Marktrisiken...

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