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Kurswertänderungen
• Wie der Verwaltungsgerichtshof mit eingehender Begründung in seinenErkenntnissen vom , 2000/14/0063, vom , 2002/15/0033, und vom , 99/14/0099, zu Recht erkannt hat, können Kurswertänderungen (ausnahmsweise) dann dem Bereich der Erzielung von Zinserträgen zugeordnet werden, wenn die Wertminderung des Vermögensstammes bereits bei Eingehen der Kapitalinvestition feststeht. - (Art. 11 Abs. 2 DBA Griechenland), (Abweisung)
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