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Gutschrift: Rechnung
• Ist vom Fehlen eines Einverständnisses zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift i. S. d. § 11 Abs. 8 Z 2 UStG 1994 auszugehen, sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Gutschrift gemäß § 11 Abs. 7 leg. cit. einer Rechnung gleichzuhalten ist, nicht gegeben. Ohne Rechnung besteht aber ein Anspruch auf den Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 nicht. - (§ 11 Abs. 8 Z 2 UStG 1994), (Abweisung)
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