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BMF-Richtlinien zur Selbstberechnung von Grunderwerbsteuer und Gesellschaftsteuer
Die geltende Rechtslage ermöglicht bestimmten Parteienvertretern die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der Gesellschaftsteuer sowie die elektronische Übermittlung von Abgabenerklärungen (Grunderwerbsteuer und Gesellschaftsteuer). Das BMF-010206/0026-VI/5/2010, Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10, 11 ff. GrEStG 1987 und §§ 10, 10a KVG veröffentlicht, die die Vorgangsweise dabei regeln. Der , 10 0101/2-IV/10/04, tritt außer Kraft.