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Highlights des LStR-Wartungserlasses 2009 - Teil 2
Wichtige Aussagen für alle Steuerpflichtigen
Im ersten Teil wurden die Änderungen und Ergänzungen zusammengefasst, die schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich (z. B. Pendlerpauschale etc.) für die Personalverrechnung von Relevanz sind. Der zweite Teil gilt als Fortsetzung und enthält weitere Aussagen aus dem Wartungserlass, die für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Interesse sein könnten.
1. Doppelte Haushaltsführung
1.1. Grundsätzliche Aussagen bzw. Begriffserläuterungen (Rz. 341 bis 343a)
Aufwendungen für eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung können immer nur so lange vorliegen, bis der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt wurde (Rz. 341; Ausnahme siehe Rz. 343 im Fall einer befristeten Entsendung).
Die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn vom Beschäftigungsort mehr als 120 Kilometer entfernt ist. In begründeten Einzelfällen (z. B. schlechte Verkehrsverbindungen oder unregelmäßige Arbeitszeit) kann auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit vorliegen. Abzustellen ist jedenfalls auf das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel (Rz. 342).
Als Familienwohnsitz gilt auch jener Ort, an dem ein alleinstehender Steuerpflichtiger mit ei...