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SWK 7, 1. März 2010, Seite 330

Neue (und letzte) VwGH-Entscheidung zum Vorsteuerabzug beim Opel Zafira

Neue VwGH-Entscheidung bringt endgültige Klarheit über den Vorsteuerabzug eines Mini-Minivans (z. B. Opel Zafira), ist jedoch rechtswidrig

Christian Prodinger

Der UFShatte zunächst einen Opel Zafira als Kleinbus im Sinne von § 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 anerkannt.Die Entscheidung hat auf Erkenntnissen des VwGHaufgebaut, wonach die Frage des kastenwagenförmigen Aufbaus eines Kraftfahrzeuges nicht allein anhand von Größenmerkmalen bestimmt werden könne. Der entsprechende Bescheid des UFS wurde jedoch vom VwGHaufgehoben. Der UFShatte im weiteren Rechtsgang festgestellt, dass ein Opel Zafira zwar ein kastenwagenförmiges Äußeres habe, es aber an der geforderten (ausreichend bequemen) Beförderungsmöglichkeit für sieben Personen samt minimalem Gepäck fehle. Der VwGHhat die dagegen erhobene Beschwerde abgewiesen.

1. Entscheidungsbegründung

Der VwGH problematisiert wiederum das zweite Kriterium, nämlich die Beförderungsmöglichkeit für mehr als sechs Personen, und nimmt das kastenwagenförmige Äußere zu Recht als gegeben an. Die Verweise auf das zu einem Chevrolet Captiva ergangene Erkenntnis sind letztlich nicht verständlich, da dieses Fahrzeug entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers offensichtlich nicht dem Opel Zafira vergleichbar ist.

Der VwGH zitiert - isoliert betrachtet zutreffend - die Verordnung bzw. den insofern gleichen Er...

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