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SWK 27, 20. September 2010, Seite 63

Bewertung: Teilwert

Eine vor Beginn des Wirtschaftsjahres eingetretene Wertminderung kann bei der Gewinnermittlung eines späteren Wirtschaftsjahres keine Berücksichtigung mehr finden. Eine Verpflichtung der Abgabenbehörde zur amtswegigen Ermittlung des niedrigeren Teilwertes eines Wirtschaftsgutes ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. - (§ 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0149)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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