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Bewertung: Teilwert
• Eine vor Beginn des Wirtschaftsjahres eingetretene Wertminderung kann bei der Gewinnermittlung eines späteren Wirtschaftsjahres keine Berücksichtigung mehr finden. Eine Verpflichtung der Abgabenbehörde zur amtswegigen Ermittlung des niedrigeren Teilwertes eines Wirtschaftsgutes ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. - (§ 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0149)