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SWK 27, 20. September 2010, Seite 827

Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen

(B. R.) Vor dem BFH war strittig, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Kosten für den Wohnbedarf - also an sich typische Kosten der Lebensführung - eine außergewöhnliche Belastungdarstellen können.

1. Regelfall

Aufwendungen zur Befriedigung des existenziellen Wohnbedarfs sind grundsätzlich Kosten der normalen Lebensführung und daher nicht außergewöhnlich. So sind etwa vergebliche Zahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und der Herstellung eines Einfamilienhauses für eigene Wohnzwecke keine außergewöhnliche Belastung, weil der Erwerb eines Einfamilienhauses typischerweise das Existenzminimum nicht berührt und deshalb steuerlich als Vorgang der normalen Lebensführung zu behandeln ist. Nicht anders verhält es sich mit Mietaufwendungen, die geleistet werden, um den existenziellen Wohnbedarf zu befriedigen.

2. Zweiter Wohnbedarf

Diese Grundsätze gelten allerdings nicht, wenn Aufwendungen für einen zweiten Wohnbedarf entstanden sind, weil die den ersten, existenziellen Wohnbedarf abdeckende Wohnung unbewohnbar geworden ist. Solche Ausgaben sind daher außergewöhnlich und nicht mehr der normalen Lebensführung zuzuordnen. Im gegenständlichen Fall dienten die Mietzahlungen da...

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