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SWK 27, 20. September 2010, Seite 64

Dienstverhältnis: Fremdvergleich

Ein Dienstverhältnis zwischen Ehegatten ist unter anderem nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn die Entlohnung für die geleistete Tätigkeit angemessen ist. Auch eine "Unterbezahlung" führt dazu, dass das Dienstverhältnis dem erforderlichen "Fremdvergleich" nicht standhält und daher neuerlich nicht anzuerkennen ist. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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