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SWK 27, 20. September 2010, Seite 162

Tranzparenzdatenbankgesetz in Begutachtung

Das BMF hat am den Begutachtungsentwurf für ein Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz - TDBG) zur Begutachtung versendet. Derzeit wird in Österreich von der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Leistungen erbracht, die weder für die Leistungsempfänger noch für die öffentliche Hand transparent sind. Mit dem Transparenzportal soll eine einfache und übersichtliche Abfrage der Bürger über die von ihnen bezogenen Leistungen ermöglicht werden. Die öffentliche Hand erhält dadurch die Möglichkeit, mit anonymen Auswertungen die öffentlichen Leistungen systematisch zu erfassen und die einzelnen Leistungen besser aufeinander abzustimmen.

Das Transparenzportal stellt zeitnah und übersichtlich dar, welche Leistungen die öffentliche Hand erbringt. Die Daten, die im Transparenzportal dargestellt werden, werden einerseits aus bestehenden Datenbanken, andererseits aus der Transparenzdatenbank abgerufen. In der Transparenzdatenbank werden jene Leistungen der öffentlichen Hand erfasst, die nicht in einer Datenbank des Bundesministers für Finanzen, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger oder des Arbeitsmarktservice enthalten sind. Die Begutac...

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