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SWK 27, 20. September 2010, Seite 64

Hausdurchsuchungsbefehl

Ist die Mieterin einer durchsuchten Wohnung Betroffene i. S. d. § 93 Abs. 1 FinStrG, ist der Hausdurchsuchungsbefehl auch an sie zu richten. - (§ 93 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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