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SWK 30, 20. Oktober 2010, Seite 891

Chipkarten im Bilanz- und Steuerrecht

Anlage- oder Umlaufvermögen, geringwertige Wirtschaftsgüter, Verbindlichkeit oder Rückstellung, Entgelt, Kaution, Schadenersatz

Reinhold Beiser

Chipkarten werden als Träger von Dienstleistungsgutschriften verwendet: Eine Plastikkarte mit elektronischem Speicher erfasst Umfang und Dauer der Zutrittsberechtigung zur Nutzung bestimmter Dienstleistungen und allenfalls auch persönliche Daten (Bild, Geburtsdatum etc.). Die Karten sind mehrere Jahre nutzbar. Eine Kautionszahlung sichert die Rückgabe abgelaufener Chipkarten. Der Beitrag analysiert die Bilanzierung sowie die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung.

1. Der Sachverhalt

Dienstleistungsunternehmen ermöglichen den Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen (Beförderung mit Bus/Seilbahn/Sessel- und Schleppliften/Zugang zu Hallenbädern/Fitnesszentren/Museen etc.) über eine Chipkarte: Eine Plastikkarte mit elektronischem Speicher erfasst den Umfang der Zugangsberechtigung, allfällige Ermäßigungen, Beginn und Ablauf der Zutrittsberechtigung und allenfalls persönliche Daten des Nutzers (Bild, Geburtsdatum, Wohnort etc.). Die Karte bleibt Eigentum der Dienstleister: Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist sie zurückzugeben und kann mit neuen Daten des nächsten Nutzers geladen werden. Die Karten sind mehrere Jahre nutzbar: Die Plastikkarte schützt ihren elektronischen Speicher. Eine Ka...

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