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SWK 30, 20. Oktober 2010, Seite 170

Nochmals: Der Tierarzt im Abgabenrecht

Tierärzte sind in der Pensionsversicherung pflichtversichert

Thomas Neumann

Dr. Thomas Neumann, Direktor der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, schreibt uns zu dem in SWK-Heft 27/2010, S 828, abgedruckten Beitrag von Mag. Andreas Krammer und Mag. Elisabeth Hütter:

"Im obigen Artikel schreiben die Autoren auf S 830 (Punkt 5. Sozialversicherung/Wohlfahrtsfonds): ‚Gemäß § 5 GSVG sind Tierärzte von der Pflichtversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ausgenommen, da sie aufgrund der Zugehörigkeit zu ihrer eigenen Kammer Anspruch auf eine gleichartige Leistung haben (Opting-out).'

Die SVA erlaubt sich, darauf hinzuweisen, dass die Tierärzte gemäß der VO BGBl. II Nr. 471/2005 (nur) von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung ausgenommen sind. Ein Opting-out aus der Pensionsversicherung wurde für diese Berufsgruppe vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Die Tierärzte sind gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG in der Pensionsversicherung pflichtversichert."

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