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Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten
Sinkt der Teilwert einer Fremdwährungsverbindlichkeit, nachdem er zuvor gestiegen war, so ist auch bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 eine Abwertung der Verbindlichkeit (bis zum Anschaffungswert als Untergrenze) zwar zulässig, aber nicht verpflichtend. Von diesem Abwertungswahlrecht darf der Steuerpflichtige auch noch in einem späteren Veranlagungszeitraum als jenem, in dem erstmals die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abwertung vorlagen, (erstmals) Gebrauch machen. Eine Nachholung der in den Vorperioden entstandenen Kursgewinne kommt auf Grund des Periodenprinzips aber nicht in Betracht (-I/07). Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag von Mag. Marco Laudacher, UFS Linz, in der Oktoberausgabe des UFSjournals.