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SWK 30, 20. Oktober 2010, Seite 897

Kommission plant Verschärfung des Stabilitäts- und Wirtschaftspaktes

Die Europäische Kommission hat am ein Legislativpaket angenommen, das eine breitere und verbesserte Überwachung der Haushaltspolitik und der allgemeinen Wirtschafts- und Strukturreformpolitik vorsieht. Die Kommission soll eine Verwarnung aussprechen können, wenn ein Euroraum-Staat erheblich von einer vorsichtigen Haushaltspolitik abweicht. Zudem wird die Entwicklung des Schuldenstandes genauer verfolgt und erhält bei Beschlüssen im Rahmen des Defizitverfahrens den gleichen Stellenwert wie die Entwicklung des Defizits. Mitgliedstaaten, deren Schuldenstand über 60 % des BIP hinausgeht, sollten Maßnahmen einleiten, um diesen rasch genug zurückzuführen, wobei "rasch genug" als ein Zwanzigstel des Abstands zur 60-%-Schwelle im Laufe der vorangegangenen drei Jahre definiert ist. Erhebliche Abweichungen von einer vorsichtigen Haushaltspolitik sollen eine verzinsliche Einlage nach sich ziehen. Nach einem Beschluss zur Feststellung eines übermäßigen Defizits wäre eine unverzinsliche Einlage in Höhe von 0,2 % des BIP zu leisten. Sollte der betreffende Mitgliedstaat der Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen Defizits nicht folgen, würde diese Einlage in eine Geldbuße umgewandelt. Um die Du...

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