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SWK 36, 20. Dezember 2009, Seite 75

Bescheidadressat: Konkurseröffnung

Ergeht nach der Konkurseröffnung ein Umsatzsteuerbescheid nicht an den Masseverwalter, sondern an die Gemeinschuldnerin, kann diese Abgabenfestsetzung keine Rechtswirksamkeit erlangen. - (§ 292 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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