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Mindestkörperschaftsteuer
• Sowohl bei der Neugründung als auch bei der (mit dem Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht verbundenen) angeführten Änderung der Rahmenbedingungen besteht für steuerpflichtige Kapitalgesellschaften eine finanzielle Belastungssituation. Aus dem mit § 24 Abs. 4 Z 3 KStG 1988 verfolgten Zweck, im Hinblick auf diese besondere Belastungssituation bei Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht ein "Einschleifen" in die Verpflichtung zur Entrichtung von Mindestkörperschaftsteuer festzulegen, ergibt sich, dass diese Begünstigung auch das Entstehen der unbeschränkten Steuerpflicht durch Wegfall einer persönlichen Steuerbefreiung erfassen will. Einem solchen Interpretationsergebnis steht der Gesetzeswortlaut nicht entgegen, S. R 76spricht doch § 24 Abs. 4 Z 3 KStG 1988 ganz allgemein vom Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht. - (§ 24 Abs. 4 Z 3 KStG 1988), (Abweisung)
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