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Auslandsverluste
• Einkünfte, die im Ausland vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich bezogen worden sind, sind zufolge § 1 Abs. 3 EStG 1988 und § 39 Abs. 2 leg. cit. für die Bemessung der Einkommensteuer in Österreich nicht zu berücksichtigen; das Gleiche gilt hinsichtlich der vor diesem Zeitpunkt im Ausland erlittenen Verluste, die weder für einen Verlustausgleich nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 noch für einen Verlustabzug nach § 18 Abs. 6 und 7 leg. cit. in Betracht kommen. - (§ 2 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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