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SWK 17, 10. Juni 2009, Seite 42

USt: Betreuung pflegebedürftiger Personen

Nach § 6 Abs. 1 Z 15 UStG 1994 sind u. a. die Umsätze, soweit sie in der Betreuung, Beherbergung und Verköstigung von pflegebedürftigen Personen bestehen, die im Rahmen der Sozialhilfe bei Pflegefamilien untergebracht sind, steuerfrei. Diese Befreiungsbestimmung setzt voraus, dass es sich um eine pflegebedürftige Person handelt und diese im Rahmen der Sozialhilfe bei einer Pflegefamilie untergebracht ist. Auf die Bedürftigkeit der pflegebedürftigen Person kommt es im Gegensatz zu Leistungen nach dem SHG nicht an. - (§ 6 Abs. 1 Z 15 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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