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SWK 17, 10. Juni 2009, Seite 58

Regierungsvorlage zum Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009

Dem Nationalrat liegt seit die Regierungsvorlage (RV 208 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmegesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Grundbuchsgesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 - AktRÄG 2009), zur Beschlussfassung vor. Das Gesetz dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften ("Aktionärsrechte-RL"). Diese Richtlinie erleichtert Aktionären von börsenotierten Gesellschaften die grenzüberschreitende Wahrnehmung ihrer Informations- und Mitbestimmungsrechte auch ohne persönliche Anwesenheit.

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