Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Regierungsvorlage zum Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
Dem Nationalrat liegt seit die Regierungsvorlage (RV 208 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz 1965, das SE-Gesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Umwandlungsgesetz, das Spaltungsgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz, das Gesellschafter-Ausschlussgesetz, das Übernahmegesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Grundbuchsgesetz geändert werden (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 - AktRÄG 2009), zur Beschlussfassung vor. Das Gesetz dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften ("Aktionärsrechte-RL"). Diese Richtlinie erleichtert Aktionären von börsenotierten Gesellschaften die grenzüberschreitende Wahrnehmung ihrer Informations- und Mitbestimmungsrechte auch ohne persönliche Anwesenheit.