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SWK 17, 10. Juni 2009, Seite 42

Zustellung: Feststellung

§ 26 Abs. 2 ZustG enthält lediglich die Vermutung der Zustellung am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führt das Bestreiten eines Empfängers zu Zweifeln, welche die Behörde zur Feststellung der Tatsache der Zustellung verpflichtet. - (§ 26 Abs. 2 ZustG), (Stattgabe einer Säumnisbeschwerde)

(, 0214 bis 0220)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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