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Abweichendes Wirtschaftsjahr
• Die Regelung des § 2 Abs. 5 EStG 1988, wonach im Falle eines abweichenden Wirtschaftsjahres der Gewinn eines solchen Wirtschaftsjahres bei Ermittlung des Einkommens für jenes Kalenderjahr zu berücksichtigen ist, in dem das Wirtschaftsjahr endet, betrifft nicht die Gewinnermittlung, sondern die Ermittlung des Einkommens. - (§ 2 Abs. 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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