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SWK 17, 10. Juni 2009, Seite 41

Abweichendes Wirtschaftsjahr

Die Regelung des § 2 Abs. 5 EStG 1988, wonach im Falle eines abweichenden Wirtschaftsjahres der Gewinn eines solchen Wirtschaftsjahres bei Ermittlung des Einkommens für jenes Kalenderjahr zu berücksichtigen ist, in dem das Wirtschaftsjahr endet, betrifft nicht die Gewinnermittlung, sondern die Ermittlung des Einkommens. - (§ 2 Abs. 5 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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