Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vertreterpauschale: Werbungskosten ohne Aufwand?
Uneinheitliche Rechtsprechungslinie des UFS
Pauschalierungen sind eine oft beliebte Form der Einkünfteermittlung. Die Vorteile für den Steuerpflichtigen bestehen in der einfachen Form der Berechnung und im Wegfall des belegmäßigen Nachweises von Ausgaben. Der UFS Linz hatte in einem Fall darüber zu entscheiden, ob auch ohne Glaubhaftmachung von Ausgaben eine Werbungskostenpauschalierung für Vertreter angewendet werden kann.
1. Der Sachverhalt
Ein Angestellter eines Unternehmens begehrte die Anwendung des Vertreterpauschales. In einem Vorhalt der Abgabenbehörde wurde der Steuerpflichtige aufgefordert, Unterlagen vorzulegen, welche die Anwendung des Vertreterpauschales begründen. Das Finanzamt forderte jedoch nicht dazu auf, weitere Werbungskosten als jene für Reiseaufwendungen bekanntzugeben. Der Steuerpflichtige legte daraufhin eine Bestätigung des Arbeitgebers vor, in der die Tätigkeit beschrieben wurde. Weiters war in der vorgelegten Reisekostenaufstellung ersichtlich, dass der Berufungswerber an 168 Tagen Dienstreisen unternommen hat. Die daraus entstandenen Kosten wurden vom Arbeitgeber ersetzt.
Das Finanzamt versagte das Vertreterpauschale mit der Begründung, dass alle Aufwendungen bereits ersetzt worden seien. Mangels Anf...