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Fremdwährungsdarlehen im bilanziellen Bereich: Das Problem und seine Lösung
Weiterführende Gedanken zu
Der VwGH hat im Erkenntnis vom zur Fremdwährungskonvertierungden Verfechtern des Tauschgrundsatzes beim Wechsel zwischen eurolabilen Währungseinheiten eine Absage erteilt.Der Gerichtshof hat dabei klare Worte zur Frage der Gewinnrealisierung gefunden und das Realisationsprinzip in der Form bestätigt, dass nur gesicherte Gewinnchancen als realisiert gelten, was aber gerade bei Konvertierungsgewinnen im eurolabilen Bereich nicht der Fall ist.Um die bilanzielle Konvertierungsproblematik in weiterer Folge einer sachgerechten Lösung zuzuführen, werden von den Autoren nach einer partiellen Revue des Geschehens Lösungsansätze de lege lata und de lege ferenda aufgezeigt
1. Strittige Kernbereiche vor dem VwGH
1.1. Wirtschaftliche Betrachtungsweise
Sowohl der VwGH als auch die Vertreter des Tauschgrundsatzes begründen ihre diametral entgegengesetzten Falllösungen mit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, wobei der zivilrechtliche Hintergrund außer Betracht bleibt. Dagegen setzt der VwGH die wirtschaftliche Betrachtungsweise ansonsten in Bezug zur zivilrechtlichen Gestaltung und hält diese bei einer S. S 656den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden zivilrechtlichen Gestaltung formell hintan.