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Einbeziehung der künftigen Baukosten in die Grunderwerbsteuer europarechtswidrig?
Dem EuGH wurde folgende Frage vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb von noch unbebauten Grundstücken (einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistung sowie Erwerb von Grund und Boden im Rahmen eines Vertragsbündels bei mangelnder Bauherreneigenschaft) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot, wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen auch der Umsatzsteuer unterzogen werden (Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen Beschluss , 7 K 333/06, BB 2008, 1047 = Rs. C-156/08, Vollkommer).