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SWK 25, 1. September 2008, Seite W 145

Das neue Unternehmensstrafrecht aus Sicht der Praxis

Ein erstes Resümee

Thomas Havranek

Das neue Unternehmensstrafrecht birgt für Unternehmen, Manager, Aufsichtsorgane und Eigentümer erhebliche Risiken. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte dargestellt.

1. Die gesetzliche Regelungen im Überblick

Seit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes - so die korrekte Bezeichnung des Unternehmensstrafrechtes - können juristische Personen des Privatrechts (also AGs, GmbHs, Stiftungen etc.), Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen wegen Straftaten belangt werden.

Straftat kann jede nach einem Bundes- oder Landesgesetz mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung sein. Wegen dieser Handlungen sollen juristische Personen bestraft werden, wenn

• ein Entscheidungsträger die Tat in seiner leitenden Funktion im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens für dieses und nicht zu dessen Nachteil rechtswidrig und schuldhaft begangen hat oder

• Mitarbeiter im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens die Tat begangen haben und die Begehung der Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, dass ein Entscheidungsträger die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen hat, insbesondere indem er wesentliche technische, organisatorische oder persone...

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