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.eu-Domains leicht erstreitbar
Europäisches Schiedsverfahren bietet effizienten Rechtsschutz
Viele Unternehmen erkennen mittlerweile, dass die Registrierung einer .eu-Domain wichtig gewesen wäre. Sie sehen sich oftmals mit Inhabern konfrontiert, die nur gegen verhältnismäßig hohe Beträge bereit sind, die Domains abzutreten, oder dies überhaupt nicht wollen, obwohl sie kein eigentliches Interesse haben. Anders als nach der nationalen Rechtsprechung finden sich im EU-Recht jedoch Klagemöglichkeiten, um gegen solche Praktiken vorzugehen. Ein eigenes Schiedsgericht ermöglicht eine rasche und kostengünstige Rechtsdurchsetzung.
1. Domain-Grabbing: Nationale Rechtsprechung und neues EU-Recht
Die Registrierung und Verwaltung der .eu-Domains ist durch zahlreiche EU-Verordnungen geregelt. Am endete die sog. Sunrise-Periode, während deren die Domainverwaltungsstelle EuRID nur nach bestimmten Kriterien Domainnamen vergeben durfte. Zur Registrierung war der Nachweis eines bestehenden Rechtes notwendig. Dies konnte etwa ein registrierter Firmenwortlaut oder eine Marke sein. Ab dem konnte jedoch jedermann (nur EU-Bürger und .eu-Unternehmen/-Rechtsträger) nach dem Prinzip "first come - frist served" eine .eu-Domain ohne Nachweis und Prüfung registrieren. Oftmals wurden diese Domainnamen n...