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Umsatzsteuerliche Beurteilung des "betrugsbehafteten" Ausgangsumsatzes
Eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH
Durch das AbgSiG 2007 wurde in § 12 UStG 1994 die Bestimmung eingebaut, dass das Recht auf Vorsteuerabzug entfällt, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt wird, der wusste oder wissen müsste, dass der betreffende Umsatz i. Z. m. einem die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein solches Vergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft. Untersucht wurde bisher vor allem, welche Voraussetzungen hinsichtlich einzuhaltender Sorgfalt und der erforderlichen Rechnung gegeben sein müssen, damit dem gutgläubigen Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug nicht verwehrt werden kann. Hier sollen mögliche Ansätze und offenen Fragen i. Z. m. der Besteuerung der Ausgangsumsätze desjenigen dargestellt werden, der selbst ein derartiges die Umsatzsteuer betreffendes Finanzvergehen begeht oder zumindest davon wissen konnte. Weiters sollen die Ausgangsumsätze im Rahmen von Missbrauchsfällen beleuchtet werden.
1. Die Fragestellung
Der EuGH beantwortet regelmäßig die im Vorabentscheidungsersuchen konkret an ihn gerichteten Fragen in einer Einzelfallbeurteilung. Der Rechtsanwender ist dann versucht, aus einer Reihe derartiger Einzel...