zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2008, Seite S 667

Umsatzsteuerliche Beurteilung des "betrugsbehafteten" Ausgangsumsatzes

Eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH

Ansgar Unterberger

Durch das AbgSiG 2007 wurde in § 12 UStG 1994 die Bestimmung eingebaut, dass das Recht auf Vorsteuerabzug entfällt, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung an einen Unternehmer ausgeführt wird, der wusste oder wissen müsste, dass der betreffende Umsatz i. Z. m. einem die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein solches Vergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft. Untersucht wurde bisher vor allem, welche Voraussetzungen hinsichtlich einzuhaltender Sorgfalt und der erforderlichen Rechnung gegeben sein müssen, damit dem gutgläubigen Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug nicht verwehrt werden kann. Hier sollen mögliche Ansätze und offenen Fragen i. Z. m. der Besteuerung der Ausgangsumsätze desjenigen dargestellt werden, der selbst ein derartiges die Umsatzsteuer betreffendes Finanzvergehen begeht oder zumindest davon wissen konnte. Weiters sollen die Ausgangsumsätze im Rahmen von Missbrauchsfällen beleuchtet werden.

1. Die Fragestellung

Der EuGH beantwortet regelmäßig die im Vorabentscheidungsersuchen konkret an ihn gerichteten Fragen in einer Einzelfallbeurteilung. Der Rechtsanwender ist dann versucht, aus einer Reihe derartiger Einzel...

Daten werden geladen...