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SWK 25, 1. September 2008, Seite 46

Gesellschafter-Geschäftsführer: DB

Mit dem Beschwerdevorbringen, der Gesellschafter-Geschäftsführer sei zwar nicht aufgrund seiner Beteiligung weisungsgebunden, übe seine Tätigkeit für die Gesellschaft aber sehr wohl weisungsfrei aus, wird auch noch nicht aufgezeigt, dass einer der seltenen Ausnahmefälle vorläge, in denen ein Gesellschafter-Geschäftsführer nicht als Dienstnehmer seiner Gesellschaft anzusehen wäre. - (§ 41 Abs. 1 FLAG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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