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SWK 25, 1. September 2008, Seite 166

Achtung Falle!

Wie stelle ich bei Vollpauschalierung den Antrag auf Fortführungsoption?

Helmut Linke

Dr. Helmut Linke, Steuerberater in Gänserndorf, schreibt uns:

"Ein Gemischtwarenhändler, der seit Jahren einen Jahresumsatz von etwa 500.000 Euro hat, fällt (mit Übergangsregelung) unter die Buchführungspflicht des UGB, kann aber für das Jahr 2007 und einige Folgejahre noch pauschaliert sein. Er muss jedoch einen Antrag nach § 124b Z 134 EStG (Fortführungsoption) stellen. Üblicherweise wird dieser Antrag in der Beilage E1a zur Einkommensteuererklärung gestellt, wo ein Kästchen anzuhaken ist. Allerdings: Wie mein Bruder Herbert Linke richtig erkannt hat, können Vollpauschalierte (und dazu gehört unser Gemischtwarenhändler) diese Beilage gar nicht ausfüllen, weil sie ihre Angaben direkt in die Einkommensteuererklärung schreiben müssen. Und dort ist kein Kästchen zum Anhaken vorgesehen!

Auskunft des Finanzministeriums: "Sie sind der Erste, der da draufkommt!" Und: Ein formloser Antrag genügt.

Hier sind aber Gesetzgeber, Finanzministerium, Wirtschaftskammer und Kammer der Wirtschaftstreuhänder gefordert, eine praktikable Lösung zu suchen: Sehr viele pauschalierte Gemischtwarenhändler haben wahrscheinlich keinen steuerlichen Vertreter! Und auch einige Steuerberater könnten die Notwendigkeit eines Antrags über...

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