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Der zweite LStR-Wartungserlass 2006
Die für die Lohnverrechnung relevanten Regelungen aus dem GZ BMF - 010203/0544-VI/7/2006
Im Rahmen der "2. laufenden Wartung 2006" wurden vor allem die wesentlichen Aussagen des Lohnsteuerprotokolls 2006 sowie Änderungen bzw. Klarstellungen durch höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Die Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 i. d. F des 2. Wartungserlasses 2006 sind ab generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2005 oder bei Anträgen gem. § 299 BAO) sind die Lohnsteuerrichtlinien 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gem. § 303 BAO dar.
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , G 124/05 u. a., § 26 Z 4 vierter Satz EStG 1988 wegen Verfassungswidrigkeit und die VO des Bundesministers für Finanzen betreffend Reisekostenvergütung gem. § 26 Z 4 EStG 1988 aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988 wegen Gesetzeswidrigkeit mit Ablauf des 31. Dezembers 2007 aufgehoben. Bis zu diesem Zeit...