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SWK 2, 10. Jänner 2007, Seite S 52

Verspätete Rechnungsausstellung für den Eigenverbrauch und Vorsteuerabzug

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Im Dezember 2003 übergibt der Vater seinem Sohn den Gewerbebetrieb im Schenkungswege und führt die Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch (jetzt gem. § 3 Abs. 2 UStG) ordnungsgemäß ab. Eine Geltendmachung des Vorsteuerabzuges unterbleibt aber vorerst, da eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung gem. § 12 Abs. 15 UStG nicht ausgestellt wurde. Im Jahr 2005 wird die Rechnung urgiert, der Übergeber ist zwischenzeitlich Kleinunternehmer. Kann die Rechnungsausstellung nachgeholt und beim Nachfolger im Jahr 2005 die Vorsteuer geltend gemacht werden?

Antwort:§ 12 UStG fordert im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Vorsteuer durch den Unternehmer ganz generell das Vorliegen einer Rechnung. Der leistende Unternehmer kann die zunächst unterlassene Ausstellung einer Rechnung zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt nachholen, da für den Leistenden abgabenrechtlich keine Frist für die Rechnungsausstellung vorgesehen ist (§ 12 Abs. 15 UStG). Darüber hinaus sieht § 12 Abs. 15 UStG im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung keine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung vor (" ... so ist er berechtigt, dem Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung den dafür geschuldeten Steuerbetrag gesondert in Rechnung zu stellen"). Auch der Umsta...

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