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SWK 2, 10. Jänner 2007, Seite 3

Land- und Forstwirtschaft: Einkünfteermittlung

Zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ist der steuerbare Gewinn aus der Veräußerung des Holzbestandes vom nicht steuerbaren Überschuss aus der Veräußerung von Grund und Boden abzugrenzen. Der Berechnung des auf den Holzbestand entfallenden anteiligen Gewinnes aus der Veräußerung der Liegenschaften ist zu Grunde zu legen, dass auf den Holzbestand ein Anteil am Gesamterlös aus der Veräußerung der Liegenschaft entfällt, der dem Verhältnis des (unstrittigen) Holzbestandswertes am (unstrittigen) Verkehrswert der gesamten jeweiligen Liegenschaft entspricht. - (§ 21 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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