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Aufhebung der Verordnung über die Vorsteuerpauschalierung für ausländische Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen
Durch Verordnung des BGBl. II Nr. 423/2006, wird die Verordnung vom über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei ausländischen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen durchführen, BGBl. II Nr. 166/2002, mit Ablauf des aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt aufgrund des , Kommission/Österreich. Mehr dazu in einer auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/Steuern/ Aktuelles/AufhebungderVerordn_6511/_start_6511.htm