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SWK 2, 10. Jänner 2007, Seite R 4

Mängelbehebungsauftrag

Wenn ein Mängelbehebungsauftrag vom Finanzamt erlassen worden ist, ist die Berufungsbehörde zur Erlassung des Zurücknahmebescheides i. S. d. § 275 BAO zuständig, wenn nicht bereits das Finanzamt einen solchen erlassen hat. - (§ 275 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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