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SWK 2, 10. Jänner 2007, Seite 49

Umsatzsteuerbefreiung für das Fondsmanagement

Ungleichbehandlung EU-konformer und nicht EU-konformer Fonds gerechtfertigt?

Rolf Majcen

War in Österreich noch vor einigen Jahren von der steuerlichen Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Fonds die Rede - diese wurde ja durch das AbgÄG 2004 per erfolgreich beseitigt -, taucht in Zusammenhang mit Investmentfonds nun wieder ein Steuerthema auf, das dazu Anlass gibt, sich mit einer möglicherweise ungleichen steuerlichen Behandlung auseinanderzusetzen. Während nämlich Fondsmanager, die EU-konforme Fonds verwalten, ihre Tätigkeit USt-frei ausüben dürfen, ist das Managen von nicht EU-konformen Fonds (z. B. Hedgefonds) durch Gesellschaften, die nicht über eine spezielle Lizenz als "Kapitalanlagegesellschaft" verfügen, USt-pflichtig.

1. USt-Freiheit beim Verwalten von EU-konformen Fonds

Der europarechtliche Rahmen für ein USt-freies Fondsmanagements wird durch Artikel 13 Teil B Buchstabe d Nummer 6 der Sechsten Richtlinie abgesteckt, welcher lautet: "Steuerfrei ist ... die Verwaltung von durch die Mitgliedstaaten als solche definierten Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften."

"Sondervermögen" und "Kapitalanlagegesellschaft" sind jene Begriffe, die für das Verständnis dieser Bestimmung besonders wichtig sind. In der Rechtssache C-169/04 beschäftigte sich d...

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