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VfGH weitet Gesetzesprüfungsverfahren auf die gesamte Erbschaftssteuer aus
Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, sein Gesetzesprüfungsverfahren zur Erbschaftssteuer auszuweiten. Dies wurde aufgrund der Beratungen im bereits anhängigen Gesetzesprüfungsverfahren (Stichwort: "Einheitswerte") notwendig. In dem Prüfungsbeschluss (B 3391/05 vom ), mit dem das Gesetzesprüfungsverfahren ausgeweitet wird, hat der VfGH grundsätzliche Bedenken gegen die Erbschaftssteuer an sich (und nicht mehr nur, wie bisher, gegen die Berechnung der Erbschaftssteuer für Grundstücke mittels Einheitswert) formuliert. Es sei möglicherweise nicht ausreichend, lediglich die Bemessung der Erbschaftssteuer für Grundbesitz auf Grundlage des Einheitswerts als verfassungswidrig aufzuheben. Dies würde weitere verfassungsrechtliche Bedenken auslösen. So heißt es in dem Prüfungsbeschluss: "Zum einen wäre es anscheinend nicht zu begründen, dass Liegenschaftsvermögen, das hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Funktion und schweren Verwertbarkeit eine Sonderstellung einnimmt, mit Mobiliar- und Finanzvermögen - soweit dieses steuerpflichtig ist - erbschaftssteuerrechtlich grundsätzlich gleichgestellt wird. Möglicherweise wäre es im Hinblick auf die funktionellen Unterschiede innerhalb des Gru...