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SWK 2, 10. Jänner 2007, Seite 29

Keine Buchung ohne Beleg

Schecks als Belege reichen zum Abzug als Betriebsausgabe nicht aus

Felix Blazina

Keine Buchung ohne Beleg. So lautet ein eherner Grundsatz für Buchhalter. Wer sich nicht daran hält, den bestraft das Leben oder genauer gesagt der Fiskus anlässlich einer Betriebsprüfung.

1. Sachverhalt

Ein heimischer Industriebetrieb, nennen wir ihn "Werner", hatte sich an einem anderen österreichischen Produktionsunternehmen namens "Fuchs" zwecks Herstellung eines bestimmten Sportartikels beteiligt. Bei diesem Vorhaben fand man aber keineswegs eine g'mahte Wies'n vor, weil sich die größten Chancen für den potenziellen Käufermarkt in Nordamerika auftaten, wo mit bereits etablierten Mitbewerbern zu kämpfen war. Damit nicht genug. Kaum hatte die Produktion des Sportartikels begonnen, zeigte sich, dass die Herstellungskosten zu hoch waren. Ein Verkauf des Artikels zu dem angedachten Preis wäre zwar möglich, aber verlustbringend gewesen. In dieser Phase wurde der Entschluss gefasst, die Produktion umzustellen. So etwas kostet Geld, deshalb hat die Fa. Werner ihrem Partner Fuchs mit zwei Darlehen ausgeholfen. Nachdem die Neuentwicklung des Artikels abgeschlossen und die Serienfertigung desselben angelaufen war, tauchte das nächste gravierende Problem auf: Bei intensiver Benützung ging d...

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