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Verpflegungsmehraufwand
• Die steuerliche Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes unter dem Titel der Reise ist dann nicht möglich, wenn von einer auch die Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeiten bewirkenden Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten ausgegangen werden kann. - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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