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USt: Festsetzung
• Anders als hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften wirkt die Festsetzung der Umsatzsteuer nicht gegenüber den Gesellschaftern, sondern nur gegenüber der KG. - (§ 19 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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