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SWK 14, 17. Mai 2004, Seite S 503

Firmenwertabschreibung und Gruppenbesteuerung

Würdigung der Neuregelung der Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs. 7 KStG i. d. F. StReformG 2005

Karl Mitterlehner

Bestandteil der Neuregelung der Gruppenbesteuerung nach § 9 KStG i. d. F. Steuerreformgesetz 2005 (StReformG 2005) ist auch eine Firmenwertabschreibung. Damit hat sich der Gesetzgeber gegen das Konzept der Steuerneutralität der Beteiligungen von Konzernen und für das Konzept der Steuerhängigkeit entschieden. Der Beitrag befasst sich mit beiden Konzepten und würdigt die gesetzliche Regelung der Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG i. d. F. StReformG 2005.

I. Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs. 7 KStG i. d. F. Steuerreformgesetz 2005

Bei Anschaffung einer Beteiligung ab an einer betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied oder Gruppenträger gemäß § 9 Abs. 7 KStG i. d. F. StReformG 2005 eine Firmenwertabschreibung vorzunehmen. Ausgenommen davon sind Erwerbe direkt oder indirekt von einem konzernzugehörigen Unternehmen.

Der steuerlich zu berücksichtigende, auf 15 Jahre zu verteilende Firmenwert errechnet sich wie folgt:

Steuerliche Anschaffungskosten der Beteiligung


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Anteiliges handelsrechtliches Eigenkapital (Grund-/Stammkapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Bilanzgewinn/-verl...

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