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SWK 2, 10. Jänner 2003, Seite 6

Gebrauchsabgabe Wien

Aufhebung eines Bescheides im Aufsichtsweg i. A. einer Gebrauchsabgabe - (§ 231 WAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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