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Dritter Bauerlass Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien
Ergänzung der bisherigen beiden Erlässe, Einfügung in die UStR 2000
Am ist unter der GZ 09 1901/15-IV/9/02 ein weiterer Bauerlass ergangen. Dieser ergänzt die bisherigen Erlässe AÖFV Nr. 235/2002 und 252/2002 (siehe SWK-Heft Nr. 26/2002, Seite S 704 ff. und 28/2002, Seite S 743 ff.) und fügt sie insgesamt in die UStR 2000 ein. Im Folgenden werden nur die Ergänzungen zu den beiden oben genannten Erlässen wiedergegeben und nicht der volle Wortlaut der neu in die Umsatzsteuerrichtlinien eingefügten Rz. Neben den neuen Randzahlen wird die bisherige Gliederung im Erlass AÖFV Nr. 235/2002 angeführt. Im Anschluss an den neuen Text der UStR erfolgen Anmerkungen dazu in Kursivschrift.
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Allgemeines (bisher Pkt. 1 des E AÖFV Nr. 235/2002) | |
Rz. 2602 b | Die Bestimmung betreffend Übergang der Steuerschuld stellt nicht darauf ab, ob der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger inländischer Unternehmer ist. Wird die Bauleistung einem ausländischen Unternehmer gegenüber erbracht, der seinerseits zur Erbringung der Bauleistung beauftragt worden ist, kommt es daher zum Übergang der Steuerschuld (hinsichtlich § 1 der VO 800/1974 und § 27 Abs. 4 UStG 1994 siehe Rz. 2601). Ist der leistende Unternehmer ein ausländischer Unternehmer und erbringt er eine Bauleistung, kommt es zum Überg... |