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SWK 2, 10. Jänner 2003, Seite 58

Rückzahlungssperrregelung der WAO vor dem EuGH ­ ein Verhandlungsbericht

Spannung im Getränkesteuerbereich bleibt erhalten

Wolf-Dieter Arnold

Aufgrund des großen Interesses, das die Meldungen über die mündliche Verhandlung vor dem EuGH am in der Rechtssache C-147/00 in den Medien hervorgerufen haben, wird in diesem Beitrag detailliert berichtet und insbesondere auch auf den derzeitigen Verfahrensstand näher eingegangen.

I. Das , Evangelischer Krankenhausverein Wien u. a.

Mit dem genannten Urteil hat der EuGH ein Ersuchen des VwGH um Vorabentscheidung u. a. wie folgt beantwortet:

1. ...

2. Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren steht der Beibehaltung einer auf alkoholfreie Getränke und Speiseeis erhobenen Steuer wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegen. Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie steht jedoch der Beibehaltung einer auf alkoholische Getränke erhobenen Steuer wie derjenigen entgegen, um die es im Ausgangsverfahren geht.

3. Niemand kann sich auf Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/12 berufen, um Ansprüche betreffend Abgaben wie die Steuer auf alkoholische Getränke, die vor Erlass dieses Urteils entrichtet wurden oder fällig geworden si...

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