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Aktuelles aus dem Umsatzsteuerprotokoll 2002
Zahlreiche Zweifelsfragen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer werden beantwortet
Im Rahmen der Umsatzsteuertagung 2002 wurden wieder zahlreiche von den Finanzämtern und Finanzlandesdirektionen herangetragene Fragen diskutiert und einer Lösung zugeführt. Das Ergebnis dieser Tagung fand im Umsatzsteuerprotokoll 2002 (GZ 09 4501/44-IV/9/02) seinen Niederschlag. Im Folgenden werden die einzelnen Fragen und Antworten, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, zusammengefasst dargestellt.
Eigenverbrauch für eingelegte Wirtschaftsgüter, bei denen Bestandteile ausgewechselt wurden
Der Unternehmer U hat im Jänner 2002 einen PC in sein Unternehmen eingelegt. Die Anschaffungskosten des PC im Jahr 2001 betrugen 1.500,00 € + 20 % USt. Im Februar 2002 rüstet U den PC auf und der Computerhändler verrechnet ihm für den Austausch der Festplatte 250,00 € + 20 % USt (Fall a) bzw. 350,00 € + 20 % USt (Fall b). Im April 2002 entschließt sich U doch zum Kauf eines neuen PC und schenkt den bisher verwendeten PC seinem Sohn. Für einen gebrauchten gleichartigen PC würde U 500,00 € bezahlen.
Liegt ein steuerbarer Eigenverbrauch bezüglich des entnommenen PC vor?
Bejahendenfalls, wie hoch ist die Bemessungsgrundlage?