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SWK 2, 10. Jänner 2003, Seite 73

VfGH weist Beschwerde gegen Verweigerung der Energieabgabenvergütung ab

Beschränkung der Vergütung auf Produktionsbetriebe sachlich gerechtfertigt

(apa) - Die Hoffnungen heimischer Dienstleister auf eine Rückvergütung der Energieabgabe sind geplatzt, die abschlägigen Bescheide der Finanzbehörden sind rechtens. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Beschränkung der Abbgabenvergütung auf Produktions-betriebe sachlich gerechtfertigt ist. Mit seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat der VfGH die Beschwerde eines steirischen Bergbahnbetriebes gegen die Verweigerung der Vergütung von Energieabgaben abgewiesen. Nun ist denkbar, dass einer der zahlreichen Beschwerdeführer über den Verwaltungsgerichtshof den Weg zum Europäischen Gerichtshof sucht.

Mit seinem Erkenntnis vom (B 1348/02-10) hat der VfGH die von der Planai-Hochwurzen-Bahnen GesmbH in Schladming erhobenen europarechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Genehmigung der Energieabgabenregelung durch die Europäische Kommission nicht aufgegriffen. Auch teilte das Höchstgericht die Bedenken nicht, dass die ungleiche Behandlung von Produktionsbetrieben und Dienstleis-tungsbetrieben dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.

Denn die Nichteinhaltung des nach EU-Recht gebotenen Informations- und Genehmigungsverfahrens für Beihilfen sei für das ...

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