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SWK 2, 10. Jänner 2003, Seite 5

Geschäftsführer: KommSt

Die Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen ist auch dann gegeben, wenn der Geschäftsführer für die Vorfinanzierung der Bauträgerprojekte der Gesellschaft haftet, weil die steuerliche Betrachtung die Trennung der Gesellschafts- und der Geschäftsführersphäre erfordert. - (§ 2 KommStG 1993), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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