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SWK 2, 10. Jänner 2003, Seite S 54
Rechnungslegung auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002
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Wichtige Klarstellungen durch das BMF Rechnungslegung auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Die UStR 2000 werden im Hinblick auf das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 ergänzt. A. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt ergänzt: | ||
1. Abschnitt 11.1.5.9.4 wird neu eingefügt: | ||
11.1.5.9.4 Rechnungen für künftige Miet-, Pacht-, Wartungs- oder ähnliche Leistungen | ||
2. Abschnitt 11.1.6. wird neu eingefügt: | ||
11.1.6. Änderungen der Rechnungslegung auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002 | ||
11.1.6.1 Allgemeines | ||
11.1.6.2 Erleichterungen | ||
11.1.6.3 Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung | ||
11.1.6.4 Steuersatz und Steuerbefreiung | ||
11.1.6.5 Ausstellungsdatum | ||
11.1.6.6 Fortlaufende Nummer | ||
11.1.6.7 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | ||
B. Die Rz. werden wie folgt ergänzt: 1. Den UStR 2000 wird folgender Abschnitt 11.1.5.9.4 angefügt: 11.1.5.9.4 Rechnungen für künftige Miet-, Pacht-, Wartungs- oder ähnliche Leistungen Rz. 1524 a Werden bei Miet-, Pacht-, Wartungs- oder ähnlichen Leistungen Entgelte und die darauf entfallenden Steuerbeträge für zukünftige Leistungen in Rechnung gestellt, kann der Vorsteuerabzug abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nach der Leistungserbringung... |