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SWK 2, 10. Jänner 2003, Seite S 54

Rechnungslegung auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002


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Wichtige Klarstellungen durch das BMF

Rechnungslegung auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002
Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien
Die UStR 2000 werden im Hinblick auf das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 ergänzt.
A. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt ergänzt:
1. Abschnitt 11.1.5.9.4 wird neu eingefügt:
11.1.5.9.4 Rechnungen für künftige Miet-, Pacht-, Wartungs- oder ähnliche Leistungen
2. Abschnitt 11.1.6. wird neu eingefügt:
11.1.6. Änderungen der Rechnungslegung auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002
11.1.6.1 Allgemeines
11.1.6.2 Erleichterungen
11.1.6.3 Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung
11.1.6.4 Steuersatz und Steuerbefreiung
11.1.6.5 Ausstellungsdatum
11.1.6.6 Fortlaufende Nummer
11.1.6.7 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
B. Die Rz. werden wie folgt ergänzt:
1. Den UStR 2000 wird folgender Abschnitt 11.1.5.9.4 angefügt:
11.1.5.9.4 Rechnungen für künftige Miet-, Pacht-, Wartungs- oder ähnliche Leistungen
Rz. 1524 a
Werden bei Miet-, Pacht-, Wartungs- oder ähnlichen Leistungen Entgelte und die darauf entfallenden Steuerbeträge für zukünftige Leistungen in Rechnung gestellt, kann der Vorsteuerabzug abweichend vom allgemeinen Grundsatz, dass nach der Leistungserbringung...

























































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