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Die Übertragung von Wirtschaftsgütern gegen Rentenvereinbarungen
Handlungsbedarf aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2003
Mit dem Erkenntnis vom , G 112/02, 113/02, hat der VfGH die Rentenbarwertfaktoren des § 16 Abs. 2 und 3 BewG als verfassungswidrig aufgehoben.Die Aufhebung wird mit Ablauf des wirksam. Im Budgetbegleitgesetz 2003 wurde der Aufhebung über eine Änderung der Methode zur Ermittlung des Rentenbarwertes i. S. d. § 16 BewG 1955 Rechnung getragen. Diese Änderung steht vor allem in Wechselwirkung mit dem Einkommensteuerrecht, zieht aber bei Übertragungen von Wirtschaftsgütern gegen Rentenvereinbarungen auch umsatzsteuerliche, schenkungssteuerliche und gebührenrechtliche Konsequenzen nach sich, aufgrund derer eine noch im heurigen Jahr durchgeführte Übertragung von Vorteil sein kann.
I. Ausgangssituation
Übertragungsvorgänge sind vielfach keine eindeutigen unentgeltlichen oder entgeltlichen Rechtsgeschäfte. Meist vermengen sich die Elemente, sodass sich das Bild eines gemischten entgeltlich-unentgeltlichen Vorganges ergibt. Da das Ertragsteuerrecht jedes Rechtsgeschäft entweder in den (voll-)entgeltlichen oder den (voll-)unentgeltlichen Bereich hineinzieht und diesbezüglich eine völlig unterschiedliche steuerliche Behandlung vorsieht, ist die rechtsrichtige Einordnung „gemischter" Vorgänge nicht zuletzt aus diesem Grund vielfac...