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Verordnung des Finanzministers betreffend inländische Zweitwohnsitze
Der Bundesminister für Finanzen hat auf Grund des § 1 EStG 1988 eine Verordnung betreffend inländische Zweitwohnsitze erlasssen. Nach § 1 dieser VO führt ein österreichischer Zweitwohnsitz bei Steuerpflichtigen, deren Mittelpunkt der Lebensinteressen sich länger als fünf Kalenderjahre im Ausland befindet, nur in jenen Jahren zur unbeschränkten Steuerpflicht, in denen diese Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an mehr als 70 Tagen benutzt wird. Volltext der VO BGBl. II Nr. 528/2003 unter bgbl.wzo.at/pdf_a/2003/2003b528.pdf.